Datenbroker handeln mit Daten über dich, obwohl du bei den meisten nie Kunde warst. Löschen lassen kannst du sie trotzdem, denn die DSGVO gilt auch für diese Firmen. Hier steht, wie du die Broker findest, was du ihnen schreibst und was du tust, wenn keine Antwort kommt.
Was sind Datenbroker?
Datenbroker (auch Datenhändler) sind Firmen, die personenbezogene Daten aus vielen Quellen sammeln, zu Profilen verknüpfen und an andere Unternehmen verkaufen oder vermieten, meist für Werbung.
Die Daten kommen aus Apps und den Werbe-Bausteinen, die Entwickler in ihre Apps einbauen, aus Datenpools anderer Händler, von Partnerfirmen und aus öffentlichen Registern. Eng verwandt sind Auskunfteien wie die SCHUFA: Auch sie sammeln Daten über dich, die du ihnen nicht selbst gegeben hast, nutzen sie aber vor allem für Bonitäts- und Identitätsprüfungen.
| Datenkategorie | Beispiele | Wofür sie genutzt wird |
|---|---|---|
| Identität und Kontakt | Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer | Adressabgleich, Werbung per Post oder E-Mail |
| Demografie | Alter, Geschlecht, Haushaltsgröße | Zielgruppen für Werbekampagnen |
| Finanzen | geschätzte Kaufkraft, Wohnsituation, bei Auskunfteien Zahlungsverhalten | Bonitätsprüfung, Angebote für Finanzprodukte |
| Kaufverhalten | Einkäufe, bevorzugte Marken, Nutzung von Gutscheinen | personalisierte Werbung |
| Geräte und Standort | Werbe-ID deines Handys, genutzte Apps, Standortdaten | Werbung nach Interessen und Aufenthaltsorten |
| Lebensereignisse | Umzug, Hochzeit, Geburt eines Kindes | Werbung, die zum Zeitpunkt passt |
Wie weit das geht, zeigen die Databroker Files von netzpolitik.org.
795.000 Handys an einem einzigen Tag in Deutschland geortet, mit rund 13 Millionen Standortdaten. So viel steckte in einer kostenlosen Datenprobe eines US-Händlers vom Juli 2024. Quelle: netzpolitik.org
Genau sind solche Daten oft nicht. Eine Untersuchung des NATO StratCom COE kam 2020 zu dem Ergebnis, dass im Schnitt nur 50 bis 60 Prozent der Daten bei Datenbrokern präzise sind. Gehandelt werden sie trotzdem, und ein falscher Eintrag kann dich genauso in eine Schublade stecken wie ein richtiger.
So findest du die Datenbroker, die Daten über dich haben
Eine vollständige Liste gibt es nicht, und kaum ein Broker meldet sich von selbst bei dir. Fang deshalb bei den Firmen an, die in Deutschland am meisten mit Verbraucherdaten arbeiten:
- Acxiom Deutschland: einer der großen Anbieter von Marketingdaten, mit Adress- und Zielgruppendaten für Werbung. Für deine Anfrage gibt es ein Formular für Datenschutzanfragen. Acxiom weist dort darauf hin, dass nach einem Widerspruch noch eine Weile Werbepost kommen kann, die schon im Druck oder Versand ist.
- SCHUFA: die bekannteste Auskunftei in Deutschland. Was sie über dich gespeichert hat, siehst du in der kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
- Experian und infoscore: In Deutschland vor allem als Auskunftei unterwegs, die infoscore Consumer Data GmbH in Baden-Baden gehört zur Experian-Gruppe. Auch dort kannst du eine kostenlose Auskunft verlangen.
Oracle, früher einer der großen Namen bei Werbedaten, hat sein Werbegeschäft am 30. September 2024 eingestellt. Dort musst du nicht mehr anfragen.
Die Datenschutzadressen vieler Firmen findest du in der Unternehmensdatenbank von datenanfragen.de, einem gemeinnützigen Verein. Welche Dienste und Firmen sonst noch Spuren von dir haben, zeigt dir unser Check deines digitalen Fußabdrucks.
Der wichtigste Hinweis kommt oft vom Broker selbst. Fragst du nach der Herkunft deiner Daten, muss er dir die Quelle nennen. So landest du beim nächsten Händler in der Kette.
Löschanfrage an Datenbroker: Schritt für Schritt
Für Datenbroker brauchst du vor allem zwei Rechte. Mit dem Widerspruch gegen Werbung (Art. 21 Abs. 2 DSGVO) verbietest du dem Broker, deine Daten für Werbung zu nutzen. Eine Begründung brauchst du dafür nicht. Danach muss er die Daten löschen (Art. 17 Abs. 1 lit. c DSGVO). Alle anderen Rechte und ihre Voraussetzungen erklären wir im Beitrag zu deinen Datenschutzrechten.
- Datenschutzadresse finden: in der Datenschutzerklärung des Brokers, über ein Formular wie bei Acxiom oder bei datenanfragen.de.
- Vorlage anpassen: Gib nur so viele Angaben an, wie der Broker braucht, um dich zu finden, meist Name, Anschrift und E-Mail-Adresse.
- Abschicken und Datum notieren: am besten per E-Mail, dann hast du einen Nachweis.
- Frist im Blick behalten: Der Broker muss unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats. In komplexen Fällen kann er die Frist um zwei Monate verlängern, muss dir das aber im ersten Monat mitteilen und begründen.
- Antwort prüfen: Nennt der Broker eine Quelle, schreibst du als Nächstes dorthin.
Die Anfrage ist kostenlos. Ein Entgelt darf der Broker nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen verlangen.
Vorlage: Auskunft, Widerspruch und Löschung bei Datenbrokern
Diese Vorlage verbindet drei Bitten in einem Schreiben. Du erfährst, was der Broker hat und woher, und er darf die Daten danach nicht mehr für Werbung nutzen. Für Firmen, deren Dienste du selbst nutzt, passt unsere Vorlage für den Löschantrag nach DSGVO besser.
Betreff: Auskunft, Widerspruch und Löschung nach Art. 15, 21 und 17 DSGVO Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Folgendes: 1. Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Teilen Sie mir mit, ob Sie personenbezogene Daten über mich verarbeiten. Falls ja, nennen Sie mir die Daten, die Zwecke, die Empfänger, die geplante Speicherdauer und alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten (Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO). 2. Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO: Ich widerspreche der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung, einschließlich Profiling, soweit es mit Direktwerbung in Verbindung steht. Meine Daten dürfen danach nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet werden (Art. 21 Abs. 3 DSGVO). 3. Löschung nach Art. 17 Abs. 1 lit. c DSGVO: Löschen Sie bitte alle personenbezogenen Daten über mich, nachdem Sie mir die Auskunft erteilt haben. Haben Sie meine Daten weitergegeben, teilen Sie die Löschung bitte allen Empfängern mit und nennen Sie mir diese (Art. 19 DSGVO). Damit Sie mich zuordnen können: Name: [Vor- und Nachname] Anschrift: [Straße, PLZ, Ort] E-Mail-Adresse(n): [E-Mail-Adresse] Bitte antworten Sie mir unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang dieses Schreibens (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Datum]
Wenn der Broker nicht antwortet oder ablehnt
Kommt nach Ablauf der Frist nichts, erinnere den Broker einmal schriftlich und setz ihm eine kurze Nachfrist, etwa zwei Wochen. Lehnt er ab, muss er dir die Gründe nennen. Bei Datenbrokern sind solche Gründe selten, weil eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein laufender Rechtsstreit auf reine Werbeprofile meist nicht zutrifft.
Bleibt der Broker stumm oder hältst du die Ablehnung für falsch, kannst du dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.
Wie die Beschwerde abläuft und wann du Schadenersatz verlangen kannst, steht im Beitrag zu deinen Datenschutzrechten.
Löschanfragen automatisch verschicken mit Datapods Shield
Jeden Broker einzeln anzuschreiben kostet Zeit, und mit einer Anfrage ist es selten getan. Broker kaufen laufend neue Daten ein, und nicht jeder führt eine Sperrliste. Datapods Shield schickt deshalb in deinem Namen Löschanfragen nach Art. 17 DSGVO an rund 50 Datenhändler und wiederholt sie regelmäßig.
Dafür brauchst du nur deinen Namen und deine E-Mail-Adressen anzugeben. Für jeden Händler zeigt dir die App einen Status: In Bearbeitung, Abgeschlossen, Unterdrückt oder Abgelehnt. Unterdrückt heißt, dass der Händler dich zusätzlich auf eine Sperrliste gesetzt hat. Bei Ablehnungen hakt Shield nach, wo es sich lohnt. In der Datapods App ist Shield kostenlos, wenn du drei Datenquellen verbindest. Wie sich Shield von Incogni unterscheidet, zeigt unser Vergleich von Datapods Shield und Incogni.
Weniger Daten für Datenbroker: So beugst du vor
Löschen räumt auf, was schon da ist. Damit weniger nachkommt, helfen ein paar Gewohnheiten:
- Werbe-ID löschen: Über die Werbe-ID deines Handys verknüpfen Broker App-Daten mit deinem Gerät. So löschst du deine Werbe-ID auf Android und iPhone.
- App-Berechtigungen prüfen: Entzieh Apps den Zugriff auf Standort und Kontakte, wenn sie ihn für ihre Funktion nicht brauchen.
- Tracking-Schutz im Browser einschalten: Firefox und Brave blockieren Tracker und Fingerprinting. Zusätzlich kann dein Browser das Signal Global Privacy Control senden. Websites müssen es in einigen US-Bundesstaaten wie Kalifornien und Colorado beachten, in Deutschland und der EU ist es nicht ausdrücklich geregelt.
- E-Mail-Aliase nutzen: Dienste wie addy.io (früher AnonAddy) oder SimpleLogin erstellen Adressen, die an dein Postfach weiterleiten und die du jederzeit abschalten kannst.
- Nur Pflichtfelder ausfüllen: Geburtsdatum, Beruf oder Telefonnummer brauchen die meisten Anmeldungen nicht.
- Kundenkarten bewusst einsetzen: Mit jedem Scan wächst ein Profil deiner Einkäufe. Überleg, ob der Rabatt dir das wert ist.
Häufige Fragen
Was sind Datenbroker?
Datenbroker, auch Datenhändler genannt, sind Firmen, die Daten über Menschen aus vielen Quellen sammeln, zu Profilen zusammenführen und verkaufen oder vermieten. Meist geht es um Werbung, bei Auskunfteien auch um Bonität und Adressen. Kunde bist du bei ihnen in der Regel nicht. Deshalb weißt du oft gar nicht, dass sie Daten über dich haben.
Woher haben Datenbroker meine Daten?
Aus Apps und den Werbe-Bausteinen darin, von anderen Händlern und Partnerfirmen und aus öffentlichen Registern. In einer Datenprobe eines US-Händlers, die netzpolitik.org ausgewertet hat, steckten Standortdaten aus rund 40.000 Apps. Woher ein Broker deine Daten hat, muss er dir auf Anfrage sagen (Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO).
Gilt die DSGVO auch für Datenbroker außerhalb der EU?
Ja, wenn sie Menschen in der EU Waren oder Dienste anbieten oder ihr Verhalten hier beobachten, etwa durch Tracking und Profilbildung (Art. 3 Abs. 2 DSGVO). Dann kannst du auch dort Auskunft und Löschung verlangen. Bei Firmen ohne Sitz in der EU ist das allerdings schwerer durchzusetzen.
Warum muss ich Löschanfragen bei Datenbrokern wiederholen?
Weil Datenbroker laufend neue Daten einkaufen. Hat ein Broker heute nichts über dich, kann das in ein paar Monaten anders sein. Dein Widerspruch gegen Werbung gilt zwar weiter, aber nicht jeder Broker führt eine Sperrliste, die neue Datensätze abfängt. Deshalb lohnt es sich, die Anfrage regelmäßig zu wiederholen.
Kann Datapods die Löschung bei Datenbrokern für mich übernehmen?
Ja. Datapods Shield schickt in deinem Namen Löschanfragen an rund 50 Datenhändler und wiederholt sie regelmäßig. In der App siehst du für jeden Händler den Status: In Bearbeitung, Abgeschlossen, Unterdrückt oder Abgelehnt. In der Datapods App ist Shield kostenlos, wenn du drei Datenquellen verbindest.
Kann ich meine Daten bei der SCHUFA löschen lassen?
Nur in bestimmten Fällen. Die SCHUFA ist eine Auskunftei und darf richtige Einträge für feste Fristen speichern. Eine bezahlte Zahlungsstörung bleibt grundsätzlich drei Jahre gespeichert, unter bestimmten Bedingungen nur 18 Monate. Falsche Einträge muss sie berichtigen oder löschen. Was gespeichert ist, zeigt dir die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
Du kannst auch prüfen, ob deine E-Mail in einem Datenleck steht.





